Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr gefahren werden. An die Bewerber werden hohe Anforderungen bezüglich der Gesundheit gestellt.




Mindestalter:  21 Jahre 
Voraussetzungen:  Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. 
Fahrzeuge:   Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). 
Befristung:  Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteiltVerlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen) 
Einschluss:  Klasse D schließt die Klasse D1 ein. 
Prüfungsdauer  75 Minuten 


Mindestfahrstunden

  Grundausbildung  Überland  Autobahn  Dunkelfahrt 
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre  45  22  14 
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre  33  12 
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre  14  16 
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 
Vorbesitz Klasse D1  20