Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr gefahren werden. An die Bewerber werden hohe Anforderungen bezüglich der Gesundheit gestellt.
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteiltVerlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)